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Verfassungsfeindliche Parteien in Deutschland

Verfassungsfeindliche Parteien in Deutschland

Das Grundgesetz schützt politische Parteien umfassend – selbst dann, wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, solange sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurden (Art. 21 GG). Dieses sogenannte Parteienprivileg sichert die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Zugleich erschwert es dem Staat, auf verfassungsfeindliche Aktivitäten unterhalb der Verbotsgrenze wirksam zu reagieren.

Ein Parteiverbot ist nur unter hohen verfassungsrechtlichen Hürden möglich, wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt im NPD-Verfahren 2017 betonte¹. Dennoch können Behörden wie der Verfassungsschutz Parteien beobachten und öffentlich benennen, was sich etwa auf deren Zugang zu öffentlichen Ämtern oder Ressourcen auswirken kann. Diese Spannung zwischen politischer Freiheit und demokratischer Abwehrbereitschaft ist juristisch und politisch umstritten.

Im Zentrum steht die Frage, wie der Staat auf verfassungsfeindliche Parteien reagieren kann, ohne zentrale Verfassungsprinzipien wie Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit zu gefährden.

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Ziviler Ungehorsam im 21. Jahrhundert – Zwischen Rechtsstaatlichkeit und Protestkultur

Ziviler Ungehorsam bewegt sich im Spannungsfeld zwischen verfassungsrechtlich garantierter Meinungs- und Versammlungsfreiheit und der Durchsetzung rechtsstaatlicher Ordnung. Besonders in Zeiten globaler Krisen und wachsender gesellschaftlicher Polarisierung stellen Protestformen wie Sitzblockaden, Straßenbesetzungen oder bewusst symbolische Gesetzesverstöße zentrale Herausforderungen für die Rechtsordnung dar. Während sich Befürworter auf moralische Pflichten berufen, etwa zum Schutz künftiger Generationen, betonen Kritiker die Notwendigkeit klarer rechtlicher Grenzen. Die juristische Bewertung solcher Proteste berührt zentrale Fragen des Straf- und Verfassungsrechts – von Notstand und Nötigung bis zur Einordnung kollektiver Aktionsformen. Auch gesellschaftlich rückt die Rolle von Widerstand und Protestkultur in pluralistischen Demokratien verstärkt in den Fokus. Band 14 der Schriftenreihe der Hessischen Rechtsanwaltschaft widmet sich diesen Fragestellungen in fundierter Weise.

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Akustische Belastung und pädagogische Praxis: Lärm als unterschätzte Herausforderung im Hauptschulunterricht

Lärm gehört für viele Hauptschüler:innen und Lehrkräfte zum schulischen Alltag – oft als diffuse Belastung wahrgenommen, selten systematisch untersucht. Die Studie von Tina Senge beleuchtet 2009 erstmals die subjektive Dimension dieses Phänomens und zeigt, wie soziale Beziehungen, Unterrichtsstruktur und räumliche Bedingungen das Lärmerleben prägen. Im Fokus steht nicht der Schallpegel allein, sondern das Zusammenspiel von Wahrnehmung, Interaktion und schulischer Organisation. Die Arbeit liefert damit wichtige Impulse für eine pädagogische Praxis, die sensibel auf Belastungssymptome reagiert und strukturelle Antworten auf alltägliche Störungen entwickelt.

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Stereotype im Schulbuch: Deutschlandbilder im Wandel sowjetischer und postsowjetischer Narrative

Lehrbücher prägen nationale Selbst- und Fremdbilder über Generationen hinweg. In russischen Deutschlehrwerken zeigt sich dies besonders deutlich: Zwischen 1986 und 2006 spiegeln sie nicht nur sprachdidaktische Entwicklungen, sondern auch politische Brüche – vom Ende der Sowjetunion bis zur Neubestimmung außenpolitischer Narrative im postsowjetischen Raum. Die Analyse von Tatiana Arnold untersucht, wie Deutschland im Schulunterricht dargestellt wird, welche Stereotype stabil bleiben und wo sich diskursive Verschiebungen abzeichnen. Das Buch eröffnet einen differenzierten Blick auf den Zusammenhang von Sprache, Bildung und politischer Kultur.

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preistraeger2023

Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft regt zur Debatte über Sprache im Recht an

Die deutsche Rechtssprache steht zunehmend im Spannungsfeld gesellschaftlicher, technologischer und sprachlicher Entwicklungen. Debatten um geschlechtergerechte Formulierungen, die wachsende Verwendung von Anglizismen sowie die Digitalisierung rechtlicher Prozesse fordern das bestehende System heraus. Während einige in der Fachsprache die notwendige Präzision juristischer Kommunikation sehen, mahnen andere mehr Verständlichkeit und Inklusion an. Neue Technologien wie Smart Contracts oder KI werfen zudem die Frage auf, ob juristische Inhalte künftig auch maschinenlesbar formuliert werden müssen. Der studentische Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft griff diese Themen 2023 auf und förderte differenzierte Perspektiven auf die Zukunft der Rechtssprache.

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Digitalisierung im Rechtswesen: Neue Perspektiven für den Anwaltsberuf

Selbstlernende Systeme, automatisierte Rechtsdienstleistungen und der Einsatz digitaler Werkzeuge verändern zunehmend die Praxis juristischer Arbeit. Mit der fortschreitenden Technisierung stellen sich grundlegende Fragen nach dem Selbstverständnis des anwaltlichen Berufs, der Verantwortung im Umgang mit automatisierten Entscheidungen und den Grenzen maschinengestützter Rechtsanwendung. Auch rechtspolitisch wächst der Handlungsdruck, bestehende Normen an neue Entwicklungen anzupassen. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Themen bietet der jüngst erschienene Sammelband „LegalTech – Fluch oder Segen für die Anwaltschaft?“.

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Literatur als Libretto: Die Oper „Lulu“ zwischen narrativer Transformation und musikalischer Eigenlogik

Opernadaptionen stehen stets im Spannungsfeld zwischen Texttreue und Eigenständigkeit. Was geschieht, wenn eine literarische Vorlage in szenische Musik überführt wird? André Sievers untersucht in seiner Studie die dänische Oper "Lulu" (1824) und zeigt, wie narrative Struktur, Figurenlogik und musikalische Form im Prozess der Adaption neu geordnet werden. Die Analyse verbindet dramaturgische Genauigkeit mit musikwissenschaftlicher Tiefenschärfe und eröffnet Perspektiven auf ein Werk, das bisher kaum im Zentrum der Forschung stand.

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Euler Geraldine

Bergwandern in der Schule: Potenziale einer unterschätzten Bildungsform

Bergwandern wird in der schulischen Bildung bislang nur vereinzelt genutzt, obwohl es als ganzheitliche Lernform vielfältige pädagogische Chancen bietet. In Zeiten digitaler Mediennutzung und sinkender Alltagsbewegung ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, Natur nicht nur als Kulisse, sondern als aktiven Lernraum zu erfahren. Körperliche Anforderungen werden dabei mit emotionalen, sozialen und kognitiven Lernprozessen verknüpft. Studien der Sport- und Erlebnispädagogik belegen, dass durch Bergwanderungen Selbstwirksamkeit, Teamfähigkeit und Umweltbewusstsein gestärkt werden können – insbesondere, wenn das Erleben pädagogisch reflektiert und curricular eingebettet ist. Voraussetzung dafür sind neben einer sorgfältigen Planung auch die spezifischen Kompetenzen der begleitenden Lehrkräfte. Erste schulische Projekte wie mehrtägige Hüttentouren oder Alpenüberquerungen zeigen, wie das Bergwandern Jugendlichen neue Lernzugänge eröffnet und damit ein bislang wenig genutztes Potenzial für die schulische Bildungsarbeit darstellt.

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Kollektivstrafen im Sportrecht: Rechtliche Grundlagen und gesellschaftliche Konfliktlinien im Fokus

Kollektivstrafen im Sport berühren grundlegende Fragen nach Gerechtigkeit, Verantwortungszuschreibung und rechtsstaatlicher Legitimation. Sie werfen die Frage auf, ob Sanktionen gegen Gruppen trotz fehlender individueller Schuldzuweisung zulässig sein können – und ob der Zweck, Ordnung und Sicherheit im Stadion zu gewährleisten, die Mittel heiligt. Die rechtlichen, sozialen und normativen Spannungsfelder solcher Maßnahmen stehen im Mittelpunkt juristischer Debatten. Eine vertiefte Analyse dieser Problematik bietet der Band „Viel Rauch um nichts? Ein Feuerwerk an Argumenten zu Kollektivstrafen im Sport“.

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