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Verfassungsfeindliche Parteien in Deutschland

Verfassungsfeindliche Parteien in Deutschland

Das Grundgesetz schützt politische Parteien umfassend – selbst dann, wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, solange sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurden (Art. 21 GG). Dieses sogenannte Parteienprivileg sichert die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Zugleich erschwert es dem Staat, auf verfassungsfeindliche Aktivitäten unterhalb der Verbotsgrenze wirksam zu reagieren.

Ein Parteiverbot ist nur unter hohen verfassungsrechtlichen Hürden möglich, wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt im NPD-Verfahren 2017 betonte¹. Dennoch können Behörden wie der Verfassungsschutz Parteien beobachten und öffentlich benennen, was sich etwa auf deren Zugang zu öffentlichen Ämtern oder Ressourcen auswirken kann. Diese Spannung zwischen politischer Freiheit und demokratischer Abwehrbereitschaft ist juristisch und politisch umstritten.

Im Zentrum steht die Frage, wie der Staat auf verfassungsfeindliche Parteien reagieren kann, ohne zentrale Verfassungsprinzipien wie Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit zu gefährden.

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Ziviler Ungehorsam im 21. Jahrhundert – Zwischen Rechtsstaatlichkeit und Protestkultur

Ziviler Ungehorsam bewegt sich im Spannungsfeld zwischen verfassungsrechtlich garantierter Meinungs- und Versammlungsfreiheit und der Durchsetzung rechtsstaatlicher Ordnung. Besonders in Zeiten globaler Krisen und wachsender gesellschaftlicher Polarisierung stellen Protestformen wie Sitzblockaden, Straßenbesetzungen oder bewusst symbolische Gesetzesverstöße zentrale Herausforderungen für die Rechtsordnung dar. Während sich Befürworter auf moralische Pflichten berufen, etwa zum Schutz künftiger Generationen, betonen Kritiker die Notwendigkeit klarer rechtlicher Grenzen. Die juristische Bewertung solcher Proteste berührt zentrale Fragen des Straf- und Verfassungsrechts – von Notstand und Nötigung bis zur Einordnung kollektiver Aktionsformen. Auch gesellschaftlich rückt die Rolle von Widerstand und Protestkultur in pluralistischen Demokratien verstärkt in den Fokus. Band 14 der Schriftenreihe der Hessischen Rechtsanwaltschaft widmet sich diesen Fragestellungen in fundierter Weise.

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Akustische Belastung und pädagogische Praxis: Lärm als unterschätzte Herausforderung im Hauptschulunterricht

Lärm gehört für viele Hauptschüler:innen und Lehrkräfte zum schulischen Alltag – oft als diffuse Belastung wahrgenommen, selten systematisch untersucht. Die Studie von Tina Senge beleuchtet 2009 erstmals die subjektive Dimension dieses Phänomens und zeigt, wie soziale Beziehungen, Unterrichtsstruktur und räumliche Bedingungen das Lärmerleben prägen. Im Fokus steht nicht der Schallpegel allein, sondern das Zusammenspiel von Wahrnehmung, Interaktion und schulischer Organisation. Die Arbeit liefert damit wichtige Impulse für eine pädagogische Praxis, die sensibel auf Belastungssymptome reagiert und strukturelle Antworten auf alltägliche Störungen entwickelt.

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