Elektronische Fußfessel im Fokus – SHRA verleiht Preis für herausragende rechtswissenschaftliche Beiträge

von | 20.05.2011

Frankfurt am Main, 20. Mai 2011 – Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft (SHRA) hat im Rahmen ihres diesjährigen Aufsatzwettbewerbs drei herausragende Nachwuchsjuristinnen und -juristen für ihre wissenschaftlichen Beiträge zur Thematik der elektronischen Fußfessel ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand im Beisein namhafter Vertreter aus Justiz, Wissenschaft und Anwaltschaft statt. Ausgezeichnet wurden Sarah Sophie Dittmann, Katharina Nowak und Benjamin Beck für ihre fundierten und differenzierten Auseinandersetzungen mit den rechtlichen, verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Aspekten des Electronic Monitoring im deutschen Strafrecht.

Die elektronische Fußfessel, ursprünglich eingeführt als Alternative zur Untersuchungshaft oder zur Sicherungsverwahrung, wird seit den 1990er-Jahren in verschiedenen Rechtsordnungen als Instrument der Strafvollstreckung und Prävention eingesetzt. In Deutschland wurde ihr Einsatz nach intensiven verfassungsrechtlichen Debatten durch das Gesetz zur Regelung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (§ 68b StGB) ermöglicht. Ziel ist es, mittels technischer Überwachung gefährliche Straftäter auch außerhalb der Haftanstalten unter Kontrolle zu halten – ein Instrument, das sicherheitspolitisch befürwortet, datenschutzrechtlich jedoch kontrovers diskutiert wird.

Die prämierten Arbeiten setzen genau an diesem Spannungsverhältnis an: Einerseits wird das legitime Interesse des Staates an Gefahrenabwehr und Resozialisierung betont, andererseits werden die grundrechtlichen Herausforderungen hervorgehoben, etwa mit Blick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs. Besondere Beachtung fanden in den Arbeiten auch die Anwendungsbereiche im Jugendstrafvollzug, bei suchtmittelabhängigen Straftätern sowie die Rolle der Fußfessel im Kontext von Sicherungsverwahrung und Rückfallprävention.

Die Jury bestand aus Dr. Helmut Fünfsinn, Leiter der Strafrechtsabteilung im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, sowie dem Rechtsanwalt Thomas Scherzberg, Vorsitzender der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger. Beide lobten die wissenschaftliche Tiefe, juristische Sorgfalt und gesellschaftspolitische Relevanz der eingereichten Texte.

Herausgegeben wurde der zweite Band der Schriftenreihe der SHRA von Dr. Mark C. Hilgard, Vorstandsmitglied der Stiftung und Partner der Kanzlei Mayer Brown LLP. Die Veröffentlichung ist im Optimus Verlag unter dem Titel „Elektronische Fußfessel – Fluch oder Segen der Kriminalpolitik?“ erschienen. Die Beiträge bieten nicht nur einen Überblick über die gegenwärtige rechtliche Situation, sondern leisten auch einen fundierten Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Debatte über Chancen, Risiken und Grenzen elektronischer Überwachungsmaßnahmen im Strafvollzug.

Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft verfolgt mit ihrem Wettbewerb das Ziel, junge Juristinnen und Juristen zur kritischen Reflexion aktueller Fragen der Rechtspolitik anzuregen und den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. Mit der diesjährigen Themenwahl greift sie eine Debatte auf, die im Spannungsfeld von Sicherheit, Freiheit und technologischem Fortschritt zunehmend an Relevanz gewinnt – nicht nur für Juristen, sondern für die Gesellschaft insgesamt.

Interessierte Leserinnen und Leser, insbesondere aus den Bereichen Strafrecht, Kriminalpolitik und Verfassungsrecht, finden in der Publikation differenzierte und aktuelle Beiträge zu einem Thema, das sowohl in der Forschung als auch in der Praxis weiter an Bedeutung gewinnen dürfte.

Das Buch „Elektronische Fußfessel – Fluch oder Segen der Kriminalpolitik?“ ist als Band 2 der Schriftenreihe der Hessischen Rechtsanwaltschaft im Optimus Verlag erschienen.